Bressler Innovative Transporte

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Personenbeförderungsleistungen

  1. Allgemeines
    1.1 Für die von uns angebotenen Beförderungsleistungen im Bereich der Personenbeförderung gelten gegenüber den jeweiligen Kunden/Fahrgästen die nachfolgenden AGB. Änderungen der AGB bleiben vorbehalten. Die AGB geltend soweit nicht anders geregelt sowohl gegenüber Verbrauchern als auch Unternehmen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
    1.2 Die jeweils gültige Fassung der AGB wird im Internet veröffentlicht, ist in unseren Geschäftsräumen deutlich sichtbar ausgehängt sowie in unseren Fahrzeugen zur Einsichtnahme erhältlich. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie bei Dauerschuldverhältnissen die zum Zeitpunkt der Bestellung der Beförderungsleistung aktuelle Fassung der AGB.
    1.3 Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn wir diese schriftlich akzeptiert haben. Bei Fahrten ins Ausland verpflichtet sich der Fahrgast/die Fahrgäste im Besitz von gültigen Ausweispapieren zu sein. 
  2. Vertragsabschluss und Rücktritt vom Vertrag
    2.1 Es besteht die Möglichkeit unverbindliche Anfragen oder rechtsverbindliche Bestellungen für Fahraufträge mündlich, fernmündlich, per Fax, schriftlich oder online (per E-Mail oder im Wegen eines Online-Formular auf der Internetseite „https://www.bressler-transporte.de/“) an uns zu übermitteln.
    2.2 Auf der Internestseite https://www.bressler-transporte.de/ halten wir jeweils ein Online-Formular zur Abfrage der persönlichen Daten sowie der Angaben zur gewünschten Fahrt sowohl für eine rechtsverbindliche Bestellung aber auch unverbindliche Anfrage vor. Zu dem Online-Formular für eine rechtsverbindliche Bestellung gelangt man über die Schaltfläche „Bestellformular Taxi“ und zur Online-Formular für ein unverbindliche Anfrage gelangt man über die Schaltfläche „Unverbindliche Taxianfrage“. Nach Angabe der Daten und Betätigung der Schaltfläche „Bestellung absenden“ im Falle der rechtsverbindlichen Bestellung oder der Schaltfläche „Anfrage absende“ wird dem Kunde zum Zwecke der Verifikation der vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse an diese eine Autorespond-E-Mail versandt. Erst wenn der in der Autorespond-Email versandte Bestätigungslink „Bestellung bestätigen / Confirm Order“ betätigt wird, wird die Bestellung oder Anfrage an uns weitergeleitet.
    2.3 Auf eine Anfrage erteilen wir ein unverbindliches Angebot, auf dessen Basis der Kunde eine rechtsverbindliche Bestellung abgeben kann.
    2.4 Zu einem Vertragsabschluss kommt es jedoch in jedem Fall nur, wenn wir entweder eine rechtsverbindliche Bestellung schriftlich oder per E-Mail bestätigen oder wenn die Fahrt tatsächlich angetreten wird. Sollte die Annahme einer Bestellung auf Grundlage eines Druck-, Rechen- oder Schreibfehlers erfolgt sein, behalten wir uns die Anfechtung der entsprechenden Willenserklärung vor.
    2.5 Für Terminfahrten (z.B. zu und von Flughäfen und Bahnhöfen) kann eine bestimmte Abholzeit vereinbart werden. Fahrplanänderungen sind durch den Kunden so rechtzeitig mitzuteilen, dass zwischen den Parteien gegebenenfalls eine Änderung der Abholzeit ausdrücklich vereinbart werden kann. Insbesondere ist eine ausdrückliche Bestätigung durch uns für eine Änderung der Fahrzeiten erforderlich. Anderenfalls haftet der Kunde für die entstehenden Schäden selbst.
    2.6 Abholungen ab Flughäfen können sich, sofern keine bestimmte Abholzeit vereinbart wurde, auch auf die Ankunft bestimmter Flüge beziehen. In diesem Fall obliegt es dem Kunden, die genauen Flugdaten, insbesondere die Flugnummer, mitzuteilen. Vertraglich geschuldet ist stets die Abholung zum Zeitpunkt der planmäßigen Ankunft, es sei denn der Kunde teilt uns die geänderte Ankunftszeit rechtzeitig mit oder es war für uns zumutbar und möglich, sich rechtzeitig über die genaue Ankunftszeit zu informieren.
    2.7 Wird ein Auftrag vor dem schriftlich bestätigten Fahrtermin durch den Kunden zurückgenommen, fallen folgende Stornogebühren an des jeweiligen voraussichtlichen Beförderungsentgeltes:
    a. bis 7 Tage vor dem vereinbarten Fahrttermin 50 %
    b. bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Fahrttermin 70 %
    c. weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Fahrttermin (kurzfristige oder versäumte Stornierung) 90%
    Dem Kunden bleibt vorbehalten den Nachweis zu erbringen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden als die vorstehenden Schadenspauschalen entstanden ist. Sollte wir im Einzelfall keinen pauschalen Schadenersatz geltend machen, so entfaltet dies für zukünftige Aufträge keine Verpflichtung zum Verzicht. Gleichsam behalten wir uns den Nachweis eines höheren Schadens vor. 
  3. Preise
    3.1 Alle Preisangaben verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, in EURO und einschließlich der Umsatz-/Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe sowie zuzüglich Spesen und möglicher Verkehrswegnutzungsgebühren (Fähren, Tunnelgebühren, Maut etc.).
    3.2 Für Taxi-Leistungen im Pflichtfahrgebiet (Stadtgebiet Frankenberg inklusive Ortsteile) gelten die gesetzlichen Entgeltvorgaben.
    3.3 Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Fahrttermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Erbringung der Leistung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist das Unternehmen berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung um mehr als 10 % übersteigt. 
  4. Beförderung von Personen
    4.1 Die Kunden haben sich jederzeit so zu verhalten, dass die Sicherheit des Fahrzeugs und seiner Insassen (Fahrer, Fahrgäste) sowie sonstiger Dritter nicht gefährdet wird. Sie tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Anschnallpflicht für sich sowie für die Beaufsichtigung und die Einhaltung der Sicherungspflicht in ihrer Begleitung befindlicher minderjähriger Personen sowie für die Beaufsichtigung und ordnungsgemäße Sicherung mitgeführter Tiere. Die Kunden haben Sorge zu tragen, dass sie oder ihre sich in ihrer Begleitung befindliche minderjährige Fahrgäste die Fahrzeugtüren nur auf Aufforderung durch den Fahrer öffnen. Kunden und sie begleitende Personen sind gleichwohl verpflichtet zu prüfen, ob ein Öffnen der Türen gefahrlos möglich ist. Im Falle von Schäden haften Kunden und sie begleitende Personen für sämtliche von ihnen verursachte Schäden.
    4.2 Die Auswahl und Ausstattung des Fahrzeuges ist dem Unternehmen freigestellt. Die Kunden haben auf besondere Beförderungswünsche, insbesondere wegen gesundheitlicher Erfordernisse oder Ankunftstermine bei der Bestellung hinzuweisen.
    4.3 Bei kilometerabhängiger Fahrpreisberechnung wird die zu Grunde zulegende Fahrstrecke auf Kundenwunsch vor Fahrtantritt gemeinsam mit dem Kunden festgelegt, bei Kilometer unabhängigen Fahrpreisen, insbesondere bei Sammelfahrten ist uns die Wahl der Fahrstrecke freigestellt.
    4.4 Mitgenommene Gepäckstücke und in Begleitung beförderte Tiere befinden sich während der Beförderung in der Obhut des Kunden, auch wenn wir durch unseren Fahrer natürlich gern bei der sachgerechten Ladung und Sicherung behilflich sind. Sofern eine Ladungssicherung nicht möglich ist oder Gegenstände nur unter Inkaufnahme einer Gefährdung von Fahrzeuginsassen oder dem Fahrzeug geladen werden können, können solche Gegenstände von der Beförderung ausgeschlossen werden.
    4.5 Nahrungsmittel werden nur in geschlossenen Behältnissen befördert. Eine Öffnung solcher Behältnisse oder der Genuss von Tabak oder Nahrungsmitteln ist während der Fahrt ohne das ausdrückliche Einverständnis des Unternehmens untersagt. 
  5. Fälligkeit und Zahlung, Verzug und erweitertes Pfandrecht
    5.1 Der Fahrpreis für Dienstleistungen ist nach Erbringung fällig und wird in bar erhoben. Ausgenommen davon sind lediglich Aufträge, für die im Voraus eine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Kreditkarten, Girokarten werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert.
    5.2 Bei Rechnungskunden sind Zahlungen für Dienstleistungen spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der leistungsbezogenen Rechnung zu leisten. Abzüge und abweichende Zahlungsfristen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
    5.3 Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn wir über den Betrag unbeschränkt verfügen können. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach vorbehaltloser Einlösung als Zahlung.
    5.4 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem Basiszinssatz und gegenüber Unternehmen Verzugszinsen in Höhe von 8 % p. a. über dem Basiszinssatz zu fordern. Falls dem Unternehmen nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, kann es auch diesen geltend zu machen (§ 288 Abs. 3 BGB).
    5.5 Uns steht wegen unserer Forderung(en) aus Beförderungen ein Pfandrecht an überlassenen oder aufgrund von Beförderungen in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu. Ist der Kunde Unternehmer können wir das Pfandrecht auch zur Befriedigung von Ansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen mit dem Kunden verwerten. Wir sind berechtigt ein Pfandrecht im Wege des freihändigen Verkaufs zu verwerten. 
  6. Gewährleistung, Haftung und Haftungsbeschränkung
    6.1 Natürlicher Verschleiß an Transportgütern, Gepäck, Fahrrädern, Rollstühlen und Kinderwagen etc. ist von der Gewährleistung ausgeschlossen, hierzu gehört insbesondere das Auftreten von Lackschäden/Kratzern während des Transports. Solche Schäden können auch bei sachgemäßer Verladung und Transport nicht ausgeschlossen werden und sind daher als natürlicher Verschleiß zu betrachten.
    6.2 Kuriergut, welches ohne persönliche Begleitung des Kunden befördert wird, ist von der Gewährleistung ausgeschlossen, so nicht vor Fahrtantritt eine geeignete Übernahmebestätigung durch das Unternehmen gegengezeichnet wurde (vgl. § 4 Ziffer 6).
    6.3 Mögliche Gewährleistungsansprüche bezüglich Beschädigungen von Transportgut sind uns, soweit der Kunde Unternehmer ist, unverzüglich nach den Kenntnisnahmen durch den Kunden/Fahrgast dem Unternehmen zur Kenntnis zu bringen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Gewährleistung.
    6.4 Die Kunden tragen die Verantwortung für jedwede Körper- oder Sachschäden, die sich aus dem eigenen Genuss von Tabak oder Nahrungsmitteln im Fahrzeug ergeben, auch wenn ihnen dieser Genuss durch das Unternehmen gestattet wurde.
    6.5 Das Unternehmen haftet für Schäden, die dem Kunden durch unpünktliche Abfahrt oder Ankunft am Fahrziel entstehen, nur, wenn das Unternehmen oder seine Vertreter und Erfüllungsgehilfen diese Schäden im Sinne eines Verschuldens zu vertreten haben. Dies setzt insbesondere voraus, dass
    (1) die Einhaltung einer bestimmten Abfahrts- der Ankunftszeit zwischen dem Unternehmen und dem Kunden rechtzeitig zuvor ausdrücklich vereinbart wurde und
    (2) die Leistungsstörung nicht durch Naturkatastrophen, technische Defekte, Verkehrsstaus oder Unfälle oder aus Gründen entsteht, die nicht in unserer Verantwortungssphäre liegen und nicht vorhersehbar waren. Das gilt insbesondere bei Flughafenfahrten.
    6.6 Das Unternehmen haftet ferner nicht, wenn der Kunde die Abfahrts- oder Ankunftszeit selbst bestimmt hat und hierbei gewöhnliche Fahrtverzögerungen etwa durch Stau etc. unberücksichtigt gelassen hat. Insbesondere kurzfristige Flugplanänderungen oder eine gegenüber der geplanten Ankunftszeit verfrühte oder verspätete Ankunft des Kunden entbinden diesen nicht von seiner Leistungspflicht.
    6.7 Gewährleistungsansprüche, die aus terminlichen Leistungsmängeln entstehen sind schließlich ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich geltend gemacht werden.
    6.8 Unsere Haftung, sowie die Haftung für Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Schäden, die nicht Lebens-,Körper- oder Gesundheitsschäden sind, ist auf den zweifachen Fahrpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch das Unternehmen, seine Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen verursacht wird.
    6.9 Der Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle von ihm verursachten Sach- oder Körperschäden. Das gilt auch für Schäden, die durch minderjährige Begleitpersonen, von Tieren oder durch mitgeführte Transportgüter verursacht werden, welche, aus gesundheitlichen oder fahrlässigen Gründen, am Eigentum des Unternehmens oder dritten Personen entstehen. Dies gilt insbesondere auch für Schäden, die durch Verunreinigung durch Erbrechen, Inkontinenz, mitgeführte Nahrungsmittel oder Rauchwaren entstehen. Der Damit einhergehende Schadenersatz umfasst die Reinigungskoste und den entgangenen Gewinn für die Zeit der Reinigung. 
  7. Datenschutz
    7.1 Wir erheben, verarbeiten und nutzen betriebs- und personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu (§§ 4, 4a Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz).
    7.2 Personenbezogene Daten, die uns mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie uns anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen. 
  8. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
    8.1 Es gilt deutsches Recht.
    8.2 Ist der Kunde Unternehmer, so wird als Erfüllungsort für Lieferung und Leistung sowie Zahlung (35066) Frankenberg vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Erfüllungs- und Leistungsorte.
    8.3 Gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Unternehmens (35066 Frankenberg) vereinbart. Gegenüber Verbraucher verbleibt es bei den gesetzlichen Gerichtsständen. 
  9. Schriftlichkeitsgebot und Salvatorische Klausel
    9.1 Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen, Garantien oder Zusicherungen dieses Vertrages sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart oder bestätigt werden.
    9.2 Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB oder eine künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.